baden-wuerttemberg 1 K 41-23 , 70327 Stuttgart-Wangen
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baden-wuerttemberg 1 K 41-23 , 70327 Stuttgart-Wangen
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Deutschland
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Baden-Württemberg
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1 K 41-23

Land-/Forstwirtschaft

, 70327 Stuttgart-Wangen

5.000 €

Allgemeine Informationen

Versteigerungsart:
Zwangsvollstreckung
Aktenzeichen:
1 K 41-23
Adresse:
, 70327 Stuttgart-Wangen
Beschreibung:
Landwirtschaftsfläche in Stuttgart-Wangen mit dichtem, verwilderten Bewuchs
Verkehrswert:
5.000 €

Gerichts Informationen

Amtsgericht:
Stuttgart
Versteigerungsort:
Hauffstraße 5 (am Neckartor), 70190 Stuttgart, 4, Sitzungssaal
Versteigerungstermin:
Freitag, 31. Mai 2024, 11:00

Sicherheitsinweis

Hinweis:
Bieter müssen 10% des Verkehrswertes als Sicherheit leisten, z.B. durch Bankbürgschaft, Bundesbankscheck oder Verrechnungsscheck. Barzahlung ist ausgeschlossen.
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll öffentlich versteigert werden:

Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Stuttgart Blatt 18763 BV Nr. 1

Gemarkung Stuttgart, Flurstück 2890/2
Landwirtschaftsfläche, Dürrbach
Größe: 383 m²

Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
Stuttgart-Wangen, Landwirtschaftsfläche mit dichtem, verwilderten Bewuchs.

Verkehrswert: 5.000,00 €

Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Bieter müssen sich im Termin ausweisen und damit rechnen, dass Sicherheit zu leisten ist.
Diese kann durch selbstschuldnerische Bankbürgschaft, bestätigten Bundesbankscheck oder durch von einem Kreditinstitut ausgestellten Verrechnungsscheck (nicht älter als 3 Werktage), zu erbringen.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.

Bietsicherheit kann unter anderem durch rechtzeitige Überweisung geleistet werden:

Überweisung auf folgendes Bankkonto mit den Verwendungszweck-Angaben:
Empfänger: Landesoberkasse Baden-Württemberg
Bank: Baden-Württembergische Bank
IBAN: DE51 6005 0101 0008 1398 63
BIC: SOLADEST600
Verwendungszweck: 24248307010209, Az. 1 K 41/23, AG Stuttgart

Dem Gericht muss im Termin eine Buchungsbestätigung der Landesoberkasse Baden-Württemberg vorliegen; das Risiko hierfür trägt der Einzahler.


Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.

Einsichtnahme in das Gutachten an der Infotheke des Amtsgerichts Stuttgart von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr möglich.

Ansprechpartner des Gläubigers für Interessenten:
kein Ansprechpartner
Alle oben gemachten Angaben ohne Gewähr.